Übernachtungssteuer Hamburg 2026: Sätze für Ferienwohnungen
Übernachtungssteuer Hamburg: Staffelsätze 2026 als Tabelle, Anmeldung in 6 Schritten, Fristen für Ferienwohnungen — plus kostenloser Rechner.
· 8 Min. Lesezeit · Von Mika Wille
Die Übernachtungssteuer in Hamburg heißt offiziell Kultur- und Tourismustaxe und beträgt 2026 zwischen 0,60 € und 4,80 € pro Gast und Übernachtung — je nach Netto-Übernachtungspreis, ab 200 € netto kommen je angefangene 50 € weitere 1,20 € dazu. Steuerschuldner bist du als Vermieter, auch bei einer privat vermieteten Ferienwohnung. Die Anmeldung läuft quartalsweise beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz, Stichtag ist der 15. Tag nach Quartalsende. Alle Staffelsätze, die Anmeldung Schritt für Schritt und die typischen Fehler findest du in diesem Artikel — und damit du die Taxe nicht für jede Buchung von Hand ausrechnen musst, habe ich tourismussteuer.de gebaut: einen kostenlosen Rechner, der die Steuer pro Buchung automatisch ermittelt.
Hinweis: Dieser Artikel fasst die offiziellen Angaben der Hamburger Steuerverwaltung zusammen, ersetzt aber keine Steuerberatung. Verbindlich sind Gesetz und Auskunft des Finanzamts.
Was ist die Kultur- und Tourismustaxe?
Die Kultur- und Tourismustaxe ist eine kommunale Steuer der Freien und Hansestadt Hamburg auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben — umgangssprachlich Übernachtungssteuer, Bettensteuer oder City-Tax genannt. Rechtsgrundlage ist das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz (HmbKTTG), das seit dem 01.01.2013 gilt; alle Details stehen auf der offiziellen Seite der Finanzbehörde.
Besteuert wird die Überlassung einer Beherbergungsmöglichkeit gegen Entgelt — ausdrücklich auch in Ferienwohnungen und Privatunterkünften, nicht nur in Hotels. Erfasst sind nur kurzzeitige Beherbergungen unter zwei Monaten; wer länger vermietet (etwa möbliert auf Zeit), fällt für diesen Zeitraum nicht darunter.
Wichtig für dein Verständnis der Mechanik: Die Taxe ist eine indirekte Steuer. Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb — also du. Du kannst die Steuer deinen Gästen in Rechnung stellen, bist dazu aber nicht verpflichtet. Anders als bei einer klassischen Kurtaxe zahlt der Gast also nicht direkt an die Stadt, sondern du meldest an und führst ab.
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Hamburg 2026?
Die Taxe ist gestaffelt nach dem Nettoentgelt (Übernachtungspreis ohne Umsatzsteuer) pro Gast und Übernachtung. Die aktuellen Sätze gelten laut dem offiziellen Merkblatt der Steuerverwaltung für alle Beherbergungsleistungen, die ab dem 01.01.2025 gebucht wurden — sie wurden zum 01.01.2025 um 20 % erhöht. Für 2026 sind das:
| Nettoentgelt pro Gast und Übernachtung | Kultur- und Tourismustaxe |
|---|---|
| bis 10 € | 0 € (steuerfrei) |
| über 10 € bis 25 € | 0,60 € |
| über 25 € bis 50 € | 1,20 € |
| über 50 € bis 100 € | 2,40 € |
| über 100 € bis 150 € | 3,60 € |
| über 150 € bis 200 € | 4,80 € |
| je weitere angefangene 50 € | + 1,20 € |
Quelle: Merkblatt Kultur- und Tourismustaxe, Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz, Stand Juli 2025 (PDF). Für Buchungen, die noch vor dem 01.01.2025 abgeschlossen wurden, gelten übergangsweise die alten, um ein Fünftel niedrigeren Pauschalsätze.
Zwei Punkte werden oft übersehen: Die Steuer fällt pro Person an, nicht pro Wohnung — bei mehreren Gästen teilst du den Übernachtungspreis auf die Personen auf und liest für jeden Gast die Staffel ab. Und Bemessungsgrundlage ist das Nettoentgelt für die Übernachtungsleistung, nicht dein Bruttopreis.
Beispielrechnung (frei gewählte Werte): Deine Ferienwohnung kostet 130 € netto pro Nacht, es übernachten zwei Gäste für drei Nächte. Pro Person entfallen 65 € auf die Übernachtung, das ist die Stufe „über 50 € bis 100 €" mit 2,40 €. Macht 2 × 2,40 € × 3 Nächte = 14,40 € Kultur- und Tourismustaxe für die Buchung. Genau diese Rechnung — Aufteilung pro Person, Netto-Ermittlung, Staffel — nimmt dir tourismussteuer.de kostenlos ab.
Wer muss die Tourismustaxe zahlen — auch private FeWo-Vermieter?
Ja: Jeder, der in Hamburg kurzzeitige Beherbergung gegen Entgelt anbietet, ist Beherbergungsbetrieb im Sinne des Gesetzes — Hotels, Pensionen, Boarding Houses, aber genauso Ferienwohnungen und Privatunterkünfte. Eine Untergrenze nach Größe oder Gewerblichkeit gibt es nicht.
Auch bei den Gästen gibt es praktisch keine Ausnahmen mehr:
- Geschäftsreisende: Seit dem 01.01.2023 ist auch die beruflich zwingend erforderliche Übernachtung steuerpflichtig. Die früher übliche Arbeitgeber-Bescheinigung befreit nicht mehr.
- Kinder und Jugendliche: Minderjährige werden ebenfalls erfasst; es gibt keine Altersbefreiung. Bei der Aufteilung des Zimmerpreises ist aber eine sachgerechte abweichende Verteilung zulässig — etwa wenn ein Kleinkind mit im Zimmer der Eltern schläft.
- Niedrigpreis-Bagatelle: Steuerfrei bleibt nur, wessen Nettoentgelt pro Person und Übernachtung 10 € oder weniger beträgt.
- Keine Steuer ohne Aufenthalt: Nicht zustande gekommene Reservierungen und kostenpflichtige Stornierungen lösen keine Taxe aus — die Steuer entsteht erst, wenn der Gast die Unterkunft tatsächlich überlassen bekommt.
Bei Buchungen über Airbnb, Booking.com und andere Plattformen gilt: Maßgeblich ist der Betrag, der für die Übernachtung bei dir als Betrieb ankommt. Zahlt der Gast an die Plattform und diese leitet den Betrag abzüglich Provision an dich weiter, berechnet sich die Taxe aus dem an dich gezahlten Betrag.
Wie meldest du die Kultur- und Tourismustaxe an? Schritt für Schritt
Das Verfahren besteht aus einer einmaligen Anzeige deines Betriebs und danach regelmäßigen Steueranmeldungen, bei denen du die Steuer selbst berechnest und zeitgleich zahlst. So gehst du vor:
- Tätigkeit anzeigen. Bevor du mit der Vermietung startest, meldest du deinen Betrieb mit dem Formular „Anzeige gem. § 6 Abs. 1 HmbKTTG" beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz (Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg). Auch Betreiberwechsel, Verlegung und Ende der Tätigkeit sind anzeigepflichtig — jeweils vor dem Ereignis.
- Aufzeichnungen führen. Du dokumentierst Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste (für minderjährige Kinder in Begleitung der Eltern genügt die Anzahl). Rechnungen oder deine Buchhaltung reichen, solange alles nachvollziehbar ist. Aufbewahrungsfrist: vier Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist.
- Taxe pro Buchung berechnen. Nettoentgelt pro Person und Übernachtung ermitteln, Staffelbetrag ablesen, mit Personen und Nächten multiplizieren — oder die Buchung in tourismussteuer.de eingeben und das Ergebnis übernehmen.
- Steueranmeldung abgeben. Quartalsweise reichst du die „Anmeldung der Kultur- und Tourismustaxe gem. § 6 Abs. 3 HmbKTTG" ein. Die amtlichen Vordrucke gibt es auf der Seite der Finanzbehörde, die Abgabe funktioniert auch über Mein ELSTER. Betreibst du mehrere Unterkünfte, brauchst du je Betrieb eine eigene Anmeldung.
- Zeitgleich zahlen. Die Taxe ist eine Anmeldesteuer: Du berechnest sie selbst und führst sie mit Abgabe der Anmeldung ab. Einen Steuerbescheid bekommst du nur, wenn das Finanzamt von deiner Anmeldung abweicht.
- Ab dem zweiten Jahr gegebenenfalls auf Jahresanmeldung umstellen. Lag deine Taxe im Vorjahr unter 1.000 € und bleibt voraussichtlich darunter, reicht künftig eine Jahresanmeldung (siehe Fristen).
Schritt 2 und 3 sind der Punkt, an dem viele Vermieter unnötig Handarbeit betreiben. Gästedaten, Aufenthaltsdauer und Preise liegen in deinem Channel-Manager längst vor — wie du solche Meldepflichten in deine Abläufe integrierst, zeigt der Leitfaden Ferienwohnung automatisieren; die Werkzeuge, mit denen ich das in Projekten umsetze, findest du in meinem Technik-Setup.
Welche Fristen und Bagatellgrenzen gelten?
Standard ist die Quartalsanmeldung mit Stichtag am 15. Tag nach Quartalsende — also 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober. Beide Erleichterungen sind an Beträge geknüpft:
- Jahresanmeldung statt Quartal: Betrug die Steuer im Vorjahr weniger als 1.000 € und übersteigt sie diesen Betrag voraussichtlich auch im laufenden Jahr nicht, ist das Kalenderjahr Anmeldungszeitraum — eine Anmeldung pro Jahr, Stichtag 15. Januar. Im Jahr der erstmaligen Anmeldung gilt das nicht: Da meldest du immer quartalsweise an.
- Steuerfreigrenze pro Übernachtung: Nettoentgelte bis 10 € pro Person und Übernachtung bleiben steuerfrei — für reguläre Ferienwohnungen in Hamburg praktisch ohne Bedeutung.
Plane die Stichtage fest ein: Die Steuer ist selbst zu berechnen und zeitgleich mit der Anmeldung fällig. Wer die Taxe an Gäste weiterberechnet, sollte sie außerdem von Anfang an in der Preiskalkulation berücksichtigen — wie du Preise systematisch statt aus dem Bauch heraus setzt, erklärt der Grundlagen-Artikel zum Revenue Management für Ferienwohnungen.
Steigt die Tourismussteuer in Hamburg 2027?
Ja, eine Erhöhung ist auf dem Weg: Der Hamburger Senat hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Steuerpauschalsätze zum 1. Januar 2027 um rund 25 Prozent anheben soll — je nach Preisstufe sind das 0,20 € bis 1,20 € mehr pro Übernachtung. Die Bürgerschaft muss dem Entwurf noch zustimmen; die Stadt rechnet mit rund 10 Millionen Euro Mehreinnahmen ab 2027.
Für dich heißt das: Kalkuliere Buchungen mit Anreise ab Januar 2027 schon jetzt mit den höheren Sätzen, wenn du Preise weit im Voraus öffnest — sonst zahlst du die Differenz aus eigener Tasche. Sobald die endgültigen Beträge feststehen, aktualisieren wir diesen Artikel und den Rechner.
Typische Fehler bei der Übernachtungssteuer in Hamburg
Die meisten Fehler entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus veralteten Informationen oder falscher Bemessungsgrundlage. Diese fünf Fehler sind am häufigsten:
- Brutto statt netto gerechnet. Bemessungsgrundlage ist das Nettoentgelt ohne Umsatzsteuer — wer den Bruttopreis in die Staffel einsetzt, rutscht schnell eine Stufe zu hoch.
- Pro Wohnung statt pro Person gerechnet. Die Taxe fällt je Übernachtungsgast an. Bei zwei Gästen in einer 100-€-netto-Wohnung sind es zweimal 1,20 € (je 50 € pro Person), nicht einmal 2,40 €.
- Geschäftsreisende weiter befreit. Die Ausnahme für beruflich veranlasste Übernachtungen ist seit dem 01.01.2023 abgeschafft — alte Blogartikel und Vorlagen mit Arbeitgeber-Bescheinigung sind überholt.
- Stornogebühren versteuert. Kostenpflichtige Stornierungen und geplatzte Reservierungen sind nicht steuerpflichtig, weil keine Unterkunft überlassen wurde. Wer sie mitmeldet, zahlt zu viel.
- Anzeige vergessen oder erstes Jahr jährlich gemeldet. Die Tätigkeitsanzeige muss vor dem Start erfolgen, und im ersten Jahr ist immer quartalsweise anzumelden — die Jahresanmeldung gibt es erst ab dem zweiten Jahr.
Fazit: Pflicht ja, Aufwand nein
Die Kultur- und Tourismustaxe ist für Hamburger Ferienwohnungs-Vermieter unvermeidlich, aber gut beherrschbar: Betrieb einmal anzeigen, pro Buchung die Staffel auf das Nettoentgelt je Person anwenden, quartalsweise zum 15. anmelden und zahlen. Dein nächster Schritt: Prüfe, ob dein Betrieb beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz angezeigt ist, und rechne deine offenen Buchungen einmal mit tourismussteuer.de durch — der Rechner ist kostenlos und erledigt Personen-Aufteilung und Staffel automatisch.
Häufige Fragen
01Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Hamburg 2026?
Die Kultur- und Tourismustaxe beträgt je nach Netto-Übernachtungspreis zwischen 0,60 € (Nettoentgelt bis 25 €) und 4,80 € (bis 200 €) pro Gast und Übernachtung. Je weitere angefangene 50 € Nettoentgelt kommen 1,20 € dazu. Übernachtungen bis 10 € netto pro Person sind steuerfrei.
02Müssen private Ferienwohnungs-Vermieter die Tourismustaxe in Hamburg zahlen?
Ja. Das Gesetz erfasst ausdrücklich auch Ferienwohnungen und Privatunterkünfte. Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb — also du als Vermieter. Du darfst die Taxe an deine Gäste weiterberechnen, musst es aber nicht.
03Sind Geschäftsreisende von der Übernachtungssteuer in Hamburg befreit?
Nein. Seit dem 01.01.2023 fällt die Kultur- und Tourismustaxe auch für beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen an. Die frühere Geschäftsreisenden-Ausnahme gibt es nicht mehr.
04Bis wann muss die Steueranmeldung in Hamburg abgegeben werden?
Grundsätzlich quartalsweise bis zum 15. Tag nach Quartalsende: 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober. Lag die Steuer im Vorjahr unter 1.000 € und bleibt voraussichtlich darunter, reicht eine Jahresanmeldung bis zum 15. Januar. Im ersten Jahr ist immer quartalsweise anzumelden.
05Fällt die Tourismustaxe auch bei Stornierungen an?
Nein. Die Steuer entsteht nur, wenn die Unterkunft tatsächlich überlassen wird — in der Regel mit Übergabe von Schlüssel oder Zugangscode. Kostenpflichtige Stornogebühren lösen keine Kultur- und Tourismustaxe aus.
Lieber direkt über deinen Betrieb sprechen?
In 15 Minuten schaue ich mir deine Preise und Prozesse an und zeige dir, wo deine größten Hebel liegen.
15 Min · kostenlos · unverbindlich